Neueste Nachrichten
Wir über uns
Vereinsgebiet

Mitglied werden
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft?
Mitglied kann jeder private und kommunale Waldbesitzer werden, die in unserem Einzugsgebiet Wald im Eigentum oder zur Pacht bewirtschaften. Die Mitgliedsgebühr ist gestaffelt nach der Waldfläche und beträgt bis 10 ha lediglich 15,50 €/ Jahr. Als Mitglied können Sie Ihr Holz über uns vermarkten und unsere vielfältigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen (siehe auch "Dienstleistungen"). Dazu gehört insbesondere auch die kostenlose Beratung durch unsere Förster zu allen Waldthemen.
Den Mitgliedsantrag können Sie hier als pdf. Dokument herunterladen und einfach per Post, e-mail oder Fax an uns schicken: Mitgliedsantrag.pdf
Ziele
Die Ziele der FBG sind einerseits durch das Bundeswaldgesetz vorgegeben, andererseits auch in der Satzung nochmals verankert.
Nach dem Bundeswaldgesetz § 16 verfolgen Forstbetriebsgemeinschaften folgenden Zweck:
Verbesserung der Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke, insbesondere Überwindung der Nachteile aus geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengenlage, des unzureichenden Waldaufschlussen oder anderer Strukturmängel.
Laut Satzung § 2 sind folgende Ziele definiert (gekürzt dargestellt):
- Förderung und Erhaltung des bäuerlichen, genossenschaftlichen und kommunalen Waldbesitzes im FBG-Wirkungsbereich
- Die FBG ist gemeinnützig
- Unterstützung der Mitglieder in folgenden Aufgaben:
- Vertretung in allen Fragen der Waldwirtschaft
- Betriebliche Beratung und Unterstützung in allen Belangen der Waldbewirtschaftung
- Bau und Unterhaltung von Wegen
- Gemeinsamer Bezug und Einsatz von Maschinen und Geräten
- Gemeinsamer Bezug von Pflanzen, Zaunmaterial, Forstbedarf etc.
- Gemeinsame Verwertung von Walderzeugnissen
- Verbreitung der für eine fortschrittliche Waldbewirtschaftung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Kurse, Versammlungen etc.
- Unterrichtung und Schulung in Arbeitsverfahren
- Beratung über die Holzmarktlage und in Fragen der Holzsortierung und Verwertung
- Förderung aller Bestrebungen zur Erhaltung und zum Schutze des heimischen Waldes
Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft Augsburg - West
Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft Augsburg - West
Die aktuelle Satzung der FBG Augsburg-West finden Sie unten zum Herunterladen als Pdf-Datei:
Weiterlesen im Pdf-Dokument. . .
Die Anlage zur Satzung finden Sie hier: Anlage_Satzung.pdf
