Die Ziele der FBG sind einerseits durch das Bundeswaldgesetz vorgegeben, andererseits auch in der Satzung nochmals verankert.

Nach dem Bundeswaldgesetz § 16 verfolgen Forstbetriebsgemeinschaften folgenden Zweck:
Verbesserung der Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke, insbesondere Überwindung der Nachteile aus geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengenlage, des unzureichenden Waldaufschlussen oder anderer Strukturmängel.

ZieleLaut Satzung § 2 sind folgende Ziele definiert (gekürzt dargestellt):

  • Förderung und Erhaltung des bäuerlichen, genossenschaftlichen und kommunalen Waldbesitzes im FBG-Wirkungsbereich
  • Die FBG ist gemeinnützig
  • Unterstützung der Mitglieder in folgenden Aufgaben:
    • Vertretung in allen Fragen der Waldwirtschaft
    • Betriebliche Beratung und Unterstützung in allen Belangen der Waldbewirtschaftung
    • Bau und Unterhaltung von Wegen
    • Gemeinsamer Bezug und Einsatz von Maschinen und Geräten
    • Gemeinsamer Bezug von Pflanzen, Zaunmaterial, Forstbedarf etc.
    • Gemeinsame Verwertung von Walderzeugnissen
    • Verbreitung der für eine fortschrittliche Waldbewirtschaftung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Kurse, Versammlungen etc.
    • Unterrichtung und Schulung in Arbeitsverfahren
    • Beratung über die Holzmarktlage und in Fragen der Holzsortierung und Verwertung
    • Förderung aller Bestrebungen zur Erhaltung und zum Schutze des heimischen Waldes
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