In Waldpflegeverträgen übernehmen wir für Waldbesitzer/innen gegen eine geringe Grundgebühr die Betreuung des Waldes.
Zusätzlich wählbar sind dann je nach Wunsch verschiedene Dienstleistungen, wie z. B. Auszeichnen, bis hin zur Komplettbetreuung.

WaldpflegeverträgeVorteile für Waldbesitzer/innen:

  • Betreuung durch ausgebildete Förster
  • Optimale waldbauliche und forstliche Behandlung des Waldes
  • Zeitersparnis
  • Kostenersparnis (keine langen Anfahrten, teure Unternehmer-leistungen wegen
    zu kleiner Menge / geringer Fläche etc.)
  • I. d. R. jährlicher Ertrag aus dem Wald im Rahmen der Nachhaltigkeit
  • Laufende Einbindung des Waldbesitzers
  • Entscheidungshoheit bleibt beim Waldbesitzer
  • "Eigentum verpflichtet": in besonderen Situationen (z. B. Borkenkäferbefall, Verkehrssicherungspflicht)
    muss der betroffene Waldbesitzer handeln. Dies kontrolliert und übernimmt die FBG.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter.Waldpflegeverträge

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