In Waldpflegeverträgen übernehmen wir für Waldbesitzer/innen gegen eine geringe Grundgebühr die Betreuung des Waldes.
Zusätzlich wählbar sind dann je nach Wunsch verschiedene Dienstleistungen, wie z. B. Auszeichnen, bis hin zur Komplettbetreuung.
Vorteile für Waldbesitzer/innen:
- Betreuung durch ausgebildete Förster
- Optimale waldbauliche und forstliche Behandlung des Waldes
- Zeitersparnis
- Kostenersparnis (keine langen Anfahrten, teure Unternehmer-leistungen wegen
zu kleiner Menge / geringer Fläche etc.) - I. d. R. jährlicher Ertrag aus dem Wald im Rahmen der Nachhaltigkeit
- Laufende Einbindung des Waldbesitzers
- Entscheidungshoheit bleibt beim Waldbesitzer
- "Eigentum verpflichtet": in besonderen Situationen (z. B. Borkenkäferbefall, Verkehrssicherungspflicht)
muss der betroffene Waldbesitzer handeln. Dies kontrolliert und übernimmt die FBG.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter.