Für unsere Mitglieder übernehmen wir die komplette Holzvermarktung. Das heißt von der Sortierung, Aufnahme bis hin zum Abtransport und kompletten Abwicklung braucht der Waldbesitzer sich um nichts zu kümmern.

HolzvermarktungDer Vorteil für den Waldbesitzer ist hierbei, dass wir auch kleinste Mengen vermarkten können. Dies ist möglich, da wir die verschiedenen Holzmengen unserer Mitglieder bündeln und dann verkaufen. Somit sind wir gefragte Geschäftspartner für die wenigen verbliebenen Großsägewerke. Selbstverständlich zählen aber auch die lokalen Kleinsäger zu unserem Kundenkreis.

Auch Sonderanfragen wie z. B. einzelne Stämme für Bauvorhaben, Biotopprojekte oder Kunstwerke können wir bedienen.

Für Brennholzkunden haben wir separat den Menüpunkt "Brennholzbörse" eingerichtet.

Falls Sie Holz über uns vermarkten wollen und es selbst einschneiden, ist es wichtig, die Aushaltungsbedingungen zu beachten. Diese finden Sie unter dem Punkt "Formulare zum Download". Auch muss das Holz an LKW-fahrbaren Wegen gelagert sein.

Die FBG ist als Verein und Selbsthilfeorganisation nicht gewinnorientiert. Durch unsere Kooperation und Mengenbündelung mit anderen Forstbetriebsgemeinschaften über die InSilva eG ist der Holzpreis auf Augenhöhe mit anderen Groß-Waldbesitzern wie z.B. dem Staatswald oder Großprivatwäldern. So bekommt auch der Waldbesitzer mit kleinen Mengen immer einen marktgerechten Preis!

In der Regel werden für die Holzverkäufe mit den Waldbesitzern keine schriftlichen Verträge geschlossen. Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen, akzeptiert der Verkäufer mit Holzübergabe die Verkaufsbedingungen, die den jeweiligen Verkaufsverträgen mit unseren Kunden zu Grunde liegen. Diese können jederzeit bei uns angefragt werden. Die Zahlungsbedingungen orientieren sich ebenfalls an den Verkaufsverträgen mit unseren Kunden und sind in der Regel für Stammholz (Lang- und Kurzholz) folgendermaßen vereinbart:

Bei Holzbereitstellung im Waldmaß: Zahlung nach 21% Tagen und 2% Abzug vom Bruttopreis nach Holzverkauf durch die FBG. 42 Tage ohne Abzug.

Bei Holzbereitstellung im Werksmaß: Zahlung nach 21 Tagen und 2% Abzug vom Bruttopreis nach Eingang des Werksvermessungsprotokolls/ Abrechnung des Sägewerks bei der FBG. 42 Tage ohne Abzug.

Andere Vereinbarungen bedürfen der separaten Absprache mit der FBG.

 

Unsere Sortimente sind:

  • Fixlängen und Langholz
  • Wertholz
  • Papier-/ Industrieholz
  • Hackschnitzel
  • Brennholz

Hauptbaumart ist in unserer Region die Fichte, jedoch fallen in unterschiedlichen Mengen alle heimischen Baumarten an.

Bei Frage kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter.

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